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Bauherrenberatung / Bauherrenvertreter
CAS Projektmanager Bau 21 (2009): Aufgrund unserer Zusatzausbildung und laufenden Vertiefungsseminare empfehlen wir uns als Bauherrenberater oder Bauherrenvertreter in treuhänderischer Funktion für folgende Auftraggeber:
- Institutionelle öffentliche Bauherren wie Ämter, Gemeinden, Baugenossenschaften
- Private Bauherren wie Firmen, Konzerne Liegenschaftsabteilungen
Gerichtsstellen und Juristen bei Streitfällen im Bauwesen
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